Durfte ein Landesherr mal eben so den Beichtvater wechseln? Die Frage erscheint uns heute in mehrfacher Hinsicht bizarr: Natürlich, wohl jeder darf es, wenn ein Vertrauensverhältnis zerrüttet ist – so die intuitive Reaktion, die wohl heute mehrheitsfähig wäre. Niemand! So die kirchliche Forderung im Markgraftum Ansbach vor 200 Jahren. In der aktuellen Ausstellung des Landeskirchlichen Archivs der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zusammen mit dem Staatsarchiv Nürnberg nimmt dieser längst vergangene Streit fast eine Vitrine ein. Moment mal! =>