Respekt vor anderen – und dies auf Augenhöhe. Dazu verhilft das Recht auf Religionsfreiheit. Da waren sich alle Gesprächspartner einig. Und es ist eine Blume im Strauß der anderen Grundrechte: die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gehören dazu, sonst lässt sich auch die Religionsfreiheit nicht richtig ausleben. … =>